Planung und KonzessionSchon 1838 gab es Pläne eine Eisenbahnverbindung zwischen Kassel und dem Rhein-Main-Raum herzustellen. Dies scheiterte jedoch an den damaligen technischen Möglichkeiten die topografischen Hindernisse zu überwinden. 1841 begannen Verhandlungen zum Bau der Main-Weser-Bahn, die dann 1845 zu einem Staatsvertrag führten.Durch Staatsvertrag zwischen Kurhessen, dem Großherzogtum Hessen und der Freien Stadt Frankfurt vom 6. Februar 1845 (Hessisches Regierungsblatt Jahrgang 1845 Nr 17 Seite 161) erhielt Kurhessen die Konzession zum Bau und Betrieb einer Strecke von Frankfurt am Main nach Kassel.Mit der Einverleibung von Kurhessen und Frankfurt (Main) in Preußen im Jahr 1866 gingen die in diesen ehemaligen Bundesstaaten des Deutschen Bundes gelegenen Strecken auf Preußen über.Auf Grund des Staatsvertrages vom 30. Mai 1868 zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen (Preußische Gesetzsammlung Jahrgang 1868 Nr 49 Seite 689) ist die Verwaltung und der Betrieb der im Großherzoglich Hessischen Gebiet gelegenen Strecken am 1. August 1868 auf Preußen übergegangen. Durch Gesetz von 7. März 1890 (preußische Gesetzsammlung Jahrgang 1880 Nr 13 Seite 157) ist der bis dahin dem Großherzogtum Hessen gehörende Streckenanteil am 1. April 1880 in den Besitz Preußens übergegangen.