Randnotiz
Randnotiz vom 19. Mai 2022
Schreibweise der Stationsnamen
Die Vergabe der Namen einer Bahnstation wurde bis zur Übernahme der Deutsche Bahn AG (DBAG) ab 1. Januar 1994 durch die preußische
Rechtschreibregelung von 1910 bestimmt. Hier wurde amtlich festgesetzt, das die Schreibweise bei Orts- und Verwaltungsbezirken mit
unterschiedlichem Vorwort wie Deutsch, Alt, Neu, Groß, Klein, Nord, Süd, West oder Ost sofern sie nicht schon in einem Wort zusammengefasst
wurden, ohne Bindestrich geschrieben werden müssen. Wenn dagegen Bezeichnungen aus mehreren Stammdaten wie Rheinland + Pfalz, Duisburg +
Meiderich bestehen, müssen diese mit einem Bindestrich, also Rheinland-Pfalz, Duisburg-Meiderich geschrieben werden. Dies galt allerdings auch für
die Bahnstationen der „Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft“. An diese Regelung hält sich die DBAG jedoch nicht. Ein Beispiel: Die Stadt Groß-
Gerau schreibt man mit Bindestrich. Die DBAG schreibt die Bahnstation Groß Gerau, also ohne Bindestrich.
Den Bahnhof Groß Gerau-Dornberg schreib die DBAG:
Groß Gerau-Dornberg
Jeder Werktechniker bzw. Schildermacher weiß seit seinem 1. Ausbildungsjahr, wie groß ein Buchstabe sein muss, wenn er auf eine bestimmte Distanz
noch lesbar sein soll (das wird berechnet). Die Buchstabengröße hängt auch noch zusätzlich von der Geschwindigkeit der Züge ab, der da lautet: je
schneller, je größer. Das ist der DBAG wohl völlig unbekannt. Für sehbehinderte Kunden ist das nicht mehr lesbar.
Das Kuriose ist, das der Schildermacher den Schriftzug Groß-Gerau-Dornberg richtig herstellte.
Randnotizen 2022